Monopolkommission fordert günstigere Ladepreise
In Deutschland und Europa bestehe erheblicher Reformbedarf, mahnt die Monopolkommission. Das betrifft auch die Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Der Beitrag Monopolkommission fordert günstigere Ladepreise erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.
In Deutschland und Europa bestehe erheblicher Reformbedarf, mahnt die Monopolkommission in einer aktuellen Veröffentlichung. Die Politik müsse die Rahmenbedingungen so setzen, dass Unternehmen international wettbewerbsfähig sein können. Die Monopolkommission sieht im Wettbewerb den Schlüssel, um die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland und Europa wiederzuerlangen. Dazu macht sie neun Empfehlungen, die sie bereits im Dezember 2024 an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger übermittelt und nun öffentlich gemacht hat.
In einem der Punkte, 8a, um genau zu sein, geht es um den Aufbau eines flächendeckenden Ladesäulennetzes mit attraktiven Ladepreisen, der eine wesentliche Grundlage für den erfolgreichen Umstieg von Verbrennungsmotoren auf Elektroautos darstelle, so die Monopolkommission. Sie hat sich in der Vergangenheit bereits mit dem Aufbau dieser Ladeinfrastruktur befasst und dabei unter anderem auf deutliche Wettbewerbsdefizite hingewiesen. Diese könnten den Aufbau von Ladesäulen verschleppen und Ladepreise für die Verbraucher unnötig verteuern. Daraus könne ein massives Hemmnis für die Elektrifizierung des Verkehrssektors entstehen, warnt die Monopolkommission – und spricht folgende Empfehlungen aus:
- Im Zuge der Umsetzung von EU-Transparenzvorgaben sollte für E-Auto-Fahrer kurzfristig für ein wirksamer Preisvergleich von Lademöglichkeiten schon vor Ansteuern einer bestimmten Ladesäule geschaffen werden. Dadurch soll der Wettbewerb um preiswerte Ladestromangebote in Gang gebracht werden. Die derzeitige Bezahlstruktur auf den Lademärkten sei intransparent, da sich nur die Preise von Ladekarten-Anbietern, nicht aber die Preise direkt bei den Ladesäulenbetreibern (sog. „Ad-hoc-Laden“) vor einem Ladevorgang vergleichen lassen.
- Die Förderung kommunaler Ladenetze sollte mit Wettbewerbszielen verbunden werden, lautet die zweite Empfehlung. Durch die Verknüpfung von Fördermitteln mit wettbewerblichen Kriterien sollen hohe regionale Marktkonzentrationen einzelner Ladesäulenbetreiber von vornherein verhindert werden. Dies gelte gleichermaßen für Normal- und Schnellladepunkte für Pkw, Ladepunkte an Autobahnen als auch geförderte Ladepunkte für Elektro-Lkw. Insbesondere sollten dabei Inhouse-Vergaben und Vergaben an ausschließlich einen Anbieter vermieden werden.
Alle Empfehlungen der Monopolkommission
- Die Monopolkommission empfiehlt der nächsten Bundesregierung, sich aktiv für die Vollendung des Binnenmarktes einzusetzen, damit sich die positiven Wirkungen des Wettbewerbs voll entfalten können.
- Industriepolitik sei dann klug eingesetzt, wenn die Funktionsfähigkeit von Märkten tatsächlich gestört ist und sie mit wettbewerbsfördernden Maßnahmen belebt werden.
- Die effektive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts sei konsequent zu fördern. Beschränkungen durch Machtkonzentration, insbesondere im Digitalbereich, sei entgegenzuwirken. Verfahren müssen effizienter und schneller werden.
- Eine vollständige Privatisierung der ehemaligen Staatsmonopolisten im Telekommunikations- und Postsektor sei dringend erforderlich, um Interessenkonflikte zu beseitigen.
- Bei der Bahn bedürfe es einer eigentumsrechtlichen Trennung von Infrastruktur und Betrieb, um den Wettbewerb im Schienenverkehr zu stärken und die Verkehrswende voranzubringen. Die Gemeinwohlziele der DB InfraGO AG sollten nicht durch den Aufsichtsrat, sondern durch den Gesetzgeber definiert werden.
- Im Energiebereich seien wettbewerbsoffene Lösungen anzustreben, z. B. wenn es darum gehe, das Marktdesign anzupassen. Zur Sicherung der Energieversorgung sollte ein wettbewerbsgesteuerter kombinierter Kapazitätsmarkt geschaffen werden.
- Die Versorgung mit Fernwärme erfolgt gegenwärtig durch regionale vertikal integrierte Monopolisten. Hier sei eine zielgerichtete Preisregulierung erforderlich, die Schaffung eines Netzzugangs für Wettbewerber sollte geprüft werden.
- Wettbewerbselemente im Netzausbau, z. B. bei der Ladeinfrastruktur, der Wasserstoffwirtschaft oder im Telekommunikationsbereich, sollten gestärkt werden. Marktbasierte Vergabeverfahren wie Auktionen sind als Standard zu etablieren, Netzzugang und Open-Access- Modelle sind zu fördern.
- Bei Regulierungsfragen sind im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher wettbe- werbsorientierte Lösungen zu wählen. In der Telekommunikation wäre auf Regulierung im Internet-Zusammenschaltungsmarkt (Fair Share) zu verzichten, bei Postentgelten sollten wettbewerbsäquivalente Maßstäbe genutzt werden.
Die detaillierten Empfehlungen der Monopolkommission für die nächste Bundesregierung sind in einem ausführlichen PDF veröffentlicht.
Quelle: Monopolkommission – Pressemitteilung vom 20.01.2025
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