Auslegungssache 126: Gute Auskunft, schlechte Auskunft

Art. 15 der DSGVO gewährt Betroffenen umfassende Auskunftsrechte gegenüber Unternehmen und Behörden. In der Praxis lauern einige Hürden.

Jan 24, 2025 - 06:34
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Auslegungssache 126: Gute Auskunft, schlechte Auskunft

Art. 15 der DSGVO gewährt Betroffenen umfassende Auskunftsrechte gegenüber Unternehmen und Behörden. In der Praxis lauern einige Hürden.

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